DStV: Input zur Zukunft der Mehrwertsteuer in Europa

Die EU-Kommission arbeitet an der Weiterentwicklung des europäischen Mehrwertsteuersystems und hat Umsatzsteuerexperten dazu befragt. Der DStV sprach sich für ein allgemeines Reverse-Charge-Verfahren und eine Option bei der Umsatzbesteuerung von Bildungsleistungen aus.

Wie der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) berichtet, führt die EU-Kommission derzeit eine Studie zur Weiterentwicklung des Mehrwertsteuersystems durch. Ziel ist, Schwächen des aktuellen Systems zu identifizieren und Verbesserungsvorschläge insbesondere in den Bereichen Vereinfachung, Digitalisierung und Ökologisierung zu erarbeiten. Bestandteil der Studie ist eine Online-Umfrage, die sich an Expertinnen und Experten im Mehrwertsteuerrecht richtete. Die Ergebnisse sollen in die Studie einfließen.

DStV unterstützt Reverse-Charge-Verfahren

Der DStV hat die Gelegenheit genutzt, seine Position in die Umfrage einzubringen. Mit seinen am 16.5.2025 eingereichten Antworten sprach sich der DStV klar für die Einführung eines allgemeinen Reverse-Charge-Verfahrens aus. Ein solches Verfahren würde laut DStV zur Vereinfachung der Umsatzsteuererhebung beitragen und das Betrugsrisiko deutlich reduzieren.

Wahlrecht bei Bildungsleistungen gefordert

Eine zusätzliche Anregung zur Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems sieht der DStV bei der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen. Er setzt sich dafür ein, dass Bildungsanbieter künftig ein Wahlrecht erhalten, ob sie ihre Leistungen umsatzsteuerfrei oder steuerpflichtig anbieten wollen. Dies würde nach ansicht des DStV insbesondere die bestehenden Unsicherheiten rund um § 4 Nr. 21 UStG reduzieren und für mehr Planungssicherheit sorgen. Hierzu brauche es dringend eine Aufnahme der Bildungsleistungen in Art. 137 der MwStSystRL.

DStV, Mitteilung v. 5.6.2025

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