Mit Haufe Expertise

Digitale Personalakte

Personalakte digital, einfach und sicher mit einer Software managen.

  • inkl. Arbeitshilfen und Vorlagen der Haufe Redaktion
  • Einfache Implementierung in bestehende Systeme
  • Rechtssicher & datenschutzkonform
Erfolgreiche Unternehmen weltweit vertrauen auf HR-Software von Haufe. Jetzt mehr erfahren.

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Haufe Digitale Personalakte: Wie Sie Ihre Dokumentenverwaltung und HR-Prozesse optimieren

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7 wichtige Entscheidungen für den Umstieg auf eine digitale Personalakte

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Schnell einsatzbereit mit Aktenstruktur, Vorlagen und der richtigen Schnittstelle

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Darum die digitale Personalakte von Haufe

Bei Haufe verbinden wir leistungsstarke HR-Software mit jahrelanger HR-Expertise zu einer einzigartigen Kombination, die Sie und Ihr Unternehmen direkt startklar machen. Unsere digitale Personalakte bringt Effizienz, Geschwindigkeit und Transparenz in Ihre tägliche HR-Arbeit.

Startklare Lösungen für Ihre HR-Arbeit

Mit Haufe sind Sie schnell startklar. Unsere Softwarelösungen bieten vorkonfigurierte Workflows, intuitive Benutzeroberflächen, praxiserprobte Vorlagen, integriertes Fachwissen und automatisierte Prozesse.

Verlässliche Vorlagen

Erstellen Sie HR-Dokumente mit geprüften Mustervorlagen der Haufe Fachredaktion, die eine Vielzahl der wichtigsten HR-Dokumente wie Arbeitsverträge, Abmahnungen, Vollmachten und viele mehr abdecken. Erstellen Sie HR-Dokumente in zwei Drittel der Zeit und bleiben dabei rechtssicher.

Geprüfte Rechtssicherheit

Die digitale Personalakte ist nicht nur rechtssicher und datenschutzkonform, sondern bietet auch kontinuierliche Compliance-Unterstützung. Die HR-Software erinnert Sie an ablaufende Dokumente oder Fristen, um eine garantierte Einhaltung der Compliance zu gewährleisten.

Bewährte Best Practices

Unsere digitale Personalakte basiert auf Best Practices aus zahlreichen Kundenprojekten, und bietet eine optimal gestaltete, digitale Aktenstruktur. Diese erprobten Strukturen und Workflows erlauben eine effiziente und übersichtliche Aufgabenverwaltung und maximale Effizienz in Ihrer Personalverwaltung.

Jahrelange Fachexpertise

Profitieren Sie von unserer über 70-jährigen Erfahrung im HR-Bereich. Wir arbeiten eng mit einem Netzwerk aus über 2.000 renommierten Experten und Autoren zusammen, um sicherzustellen, dass unsere Software und Inhalte stets den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und auf fundiertem Expertenwissen basieren.

So funktioniert die digitale Personalakte

Die Funktionen der digitalen Personalakte im Überblick

Die digitale Personalakte für mehr Effizienz, mehr Transparenz, Zugewinn von Produktivität, Zeitersparnis, Kostensenkung und weniger Abstimmungsaufwand.
Vorteile der digitalen Personalakte

Mit der digitalen
Personalakte in die HR der Zukunft starten

Der Umstieg von einer analogen Aktenverwaltung auf digitale HR-Prozesse steigert die Effizienz, Geschwindigkeit und Transparenz in der täglichen HR-Arbeit, nicht nur abteilungsintern, sondern auch mit Mitarbeitern. Denn alle wichtigen Personaldaten und Dokumente sind in digitalen Personalakten zentral abgelegt und können von überall ortsunabhängig zugegriffen werden. Damit haben Sie volle Übersicht und sparen Zeit bei personalbezogenen HR-Aufgaben.

Erfahren Sie in unserem Whitepaper, warum die Einführung der digitalen Personalakte für diePersonalabteilung unerlässlich ist und warum Sie diese genau jetzt einführen sollten.

Mitarbeiter in der digitalen Personalakten von Haufe schnell und einfach anlegen, finden und verwalten.
So funktioniert die digitale Personalakte

Personalakten schnell und einfach anlegen, finden und verwalten

In wenigen Sekunden legen Sie eine neue, digitale Personalakte an. Speichern Sie alle Personaldaten und HR-Dokumente an einem zentralen Ort. So haben Sie Zugriff und den perfekten Überblick über alle relevanten Mitarbeiterdaten und Dokumente – jederzeit und von dort, wo Sie gerade arbeiten.

  • Digitale Zusammenarbeit
    Nur wenn Personalakten digitalisiert sind, profitieren HR-Teams von den Potenzialen einer digitalen Zusammenarbeit.
  • Flexibler Zugriff
    Schnell die passende Lösung für die Mitarbeitenden – ob im Homeoffice oder im Büro.
  • Platz und Papier sparen
    Kein Papier, keine Aktenschränke, keine Barrieren. Das führt zu effizienten HR-Prozessen und erhöhter Zufriedenheit Ihrer HR Mitarbeiter:innen
Aufgaben in der digitalen Personalakte von Haufe verteilen, zuweisen und erledigen.
HR Aufgaben innerhalb der Akte verteilen

Aufgaben verteilen, zuweisen & erledigen

Durch eine digitale und übersichtliche Aufgabenverwaltung schaffen Sie maximale Effizienz in Ihrer HR. Sie gewinnen dank digitaler HR-Prozesse Zeit bei der Aufgabenverteilung, schaffen Transparenz und vermeiden unnötige Arbeitsschritte. Erledigen Sie HR-Aufgaben so schnell und zuverlässig wie noch nie!

  • Zentrales HR-Dashboard
    In einem zentralen Dashboard sehen Sie alle Aktivitäten an Dokumenten sowie alle offenen Aufgaben und Erinnerungen.
  • Optimale HR-Aufgaben Verteilung
    Wer arbeitet an welcher Personalakte oder an welchem Dokument? Weisen Sie Aufgaben zu oder hinterlegen Sie Notizen.
  • Rechtssicherheit gewährleisten
    Es laufen Dokumente oder Fristen ab? Unsere HR-Software erinnert Sie daran – für eine garantierte Einhaltung der Compliance.
Steuerung der Kommunikation in HR über die elektronische Personalakte.
Kommunikation in HR über die Akte vereinfachen

Kommunikation über alle Abteilungen hinweg

Weniger E-Mails, Telefonate oder persönliche Besuche von Mitarbeiter:innen. Verteilen Sie Informationen und Dokumente schnell und zuverlässig – 100 % digital. Und das alles innerhalb einer Softwarelösung.

  • Schnelle Kommunikation
    Fordern Sie digital fehlende oder zusätzliche Dokumente bei Mitarbeiter:innen direkt aus der HR-Software an.
  • Massenversendungen per Klick
    Versenden Sie Massendokumente künftig einfach aus der HR-Software. Keine Papierflut, maximale Zeitersparnis.
  • Klarheit & Transparenz
    Sie wissen jederzeit, wo sich aktuell ein Dokument zur Bearbeitung befindet und werden über jeden Schritt informiert.
HR-Vorlagen mit unserem Startklar.Service

Rechtssichere Arbeitshilfen und Dokumentenvorlagen

Nutzen Sie rechtssichere HR-Arbeitshilfen und Vorlagen, um die digitale Aktenstruktur Ihrer Personalakte optimal abzubilden.

Dokumentenvorlage

Mit intelligenten Textbausteinen und zentralen Layoutelementen sind die Vorlagen für Ihr Unternehmen schnell startklar.

Aktenstruktur

Die Best Practice Aktenstruktur ist das Ergebnis aus vielen Kundenprojekten und Gesprächen und wird fortlaufend erweitert.

Aufbewahrungsrichtlinien

Passend zur Aktenstruktur haben wir entsprechende Aufbewahrungsrichtlinien entwickelt. Mit Ihnen lässt sich die Gültigkeit von Dokumenten ganz einfach überwachen.

Digitale Personalakte ohne großen Aufwand einführen? Geht!

Startklar.Service von Haufe

  • In kürzester Zeit implementiert und einsatzbereit
  • Mit bewährten HR-Arbeitshilfen und rechtssicheren Vorlagen
  • Best Practise Aktenstruktur
  • Zahlreiche Schnittstellen zu anderen 3rd-Party HR-Systemen, darunter SAP HCM, DATEV, Workday, Sage etc.
DSGVO konform & EU Hosting

Digitale Personalakte und Datenschutz

Mit unseren HR-Tools sind Sie auf der sicheren Seite: Unsere HR-Software garantiert die Regularien der EU-DSGVO. Hier finden Sie rechtliche Grundlagen und Handlungsempfehlungen zur digitalen Personalakte – ergänzend in einer Checkliste übersichtlich zusammengefasst.

Was unsere Kunden sagen ...

»
Unsere Kapazitäten für die Lagerung von Ordnern und Akten waren bald erschöpft, weshalb wir beschlossen haben, diese digital zu verwalten, um Abteilungsleitern und Geschäftsstellenleitern einen einfachen Zugang zu gewähren.​
«
David Berg​
Personalabteilung Schneider Dienstleistungs GmbH
»
Wir haben uns mehrere digitale Personalakten angeschaut und sind am Ende zum Entschluss gekommen, dass die Personalakte von Haufe doch die beste und übersichtlichste ist, die wir finden konnten.
«
Marco Hoffmann
Fachbuchhalter Personal
»
Das Arbeiten mit der Software macht wirklich Spaß. Als nächstes wollen wir die Daten aus dem Bewerbersystem an die Personalakte anbinden. Meine Kollegen sind begeistert bei dem Gedanken, die Arbeitsverträge nun über das Haufe-Tool zu erstellen.
«
Nicole Poppe
Hensoldt HR

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Monday
30
June

Digitale Personalakte von Haufe

Startklar mit aktuellstem HR-Fachwissen und erprobter HR-Technologie

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Lernen Sie die digitale Personlakte von Haufe in einem persönlichen und unverbindlichen Gespräch kennen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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Customer Support
Fragen und Antworten

Fragen zur digitalen Personalakte

Die häufigsten Fragen unserer Kundinnen und Kunden zur digitalen Personalakte haben wir hier für Sie zusammengefasst:

Was ist eine digitale Personalakte?

Die digitale Personalakte ist die digitalisierte Version der klassischen Personalakte in Papierform. Und damit der erste wichtige Schritt in Richtung einer modernen, papierlosen und komplett elektronischen HR.

Nach dem Scannen aller Personalakten, einem Dokumentenmanagement und einer leistungsstarken digitalen Personalakte dienen noch existierende Papierakten lediglich zur Archivierung. Neben der Ersparnis von Papierbergen steht dabei vorwiegend im Vordergrund, dass nun jedem Zugriffsberechtigten jederzeit und überall eine vollständig bearbeitbare elektronische Personalakte in der Software zur Verfügung steht und dass notwendige Statistiken leichter zu erstellen und zu pflegen sind.

Digitale Personalakten bieten durch diese Möglichkeiten viele neue Gestaltungs- und Auswertungsmöglichkeiten innerhalb der täglichen Arbeit von HR.

Welche Inhalte gehören in eine digitale Personalakte?

Folgende Inhalte gehören in eine digitale Personalakte:

Bewerbungsunterlagen

  • Lichtbild
  • Bewerbungsunterlagen
  • Bewerbungsbogen
  • Einladung
  • Vorstellungsgespräch
  • Fahrgelderstattung
  • Vorstellungsgespräch

Arbeitsvertrag

  • Arbeitsvertrag
  • Zusatzvertrag
  • Ende Probezeit
  • Darlehen
  • Rückzahlungsverpflichtung
  • Handlungsvollmacht/Prokura
  • Versetzung
  • Kündigung
  • Aufhebungsvereinbarung
  • Arbeitsgerichtsunterlagen

Entgelt

  • Lohn- und Gehaltsveränderung
  • Tantieme/Prämie laut Einzelvertrag Sonderzahlung
  • vermögenswirksame Leistungen
  • Pfändungen/Abtretungen
  • Mietverträge bei Wohnungsgestellung
  • Auszahlungsbeleg Kasse
  • Bescheid Kindergeld

Aus- und Weiterbildung

  • Ausbildungsvertrag
  • Berufsschule
  • Kammer
  • Gehilfenbrief/Gesellenbrief Fortbildung/Förderkreise
  • Seminarbescheinigungen

Beurteilungen

  • Beurteilungen
  • Zwischenzeugnisse
  • Endzeugnisse

Sozialversicherungsunterlagen

  • Unfallmeldungen
  • AU-Meldungen
  • Arbeitsversuche
  • SV-Ausweis
  • Unterlagen Kur
  • DEÜV-Meldungen

Betriebliche Altersversorgung/Versicherungen

  • Versorgungszusage
  • Rückdeckungsversicherung
  • Direktversicherung (Arbeitgeber zahlt Beiträge)
  • Direktversicherung (Gehaltsumwandlung)

Bescheinigungen

  • Finanzamt
  • Krankenkasse
  • Behörden
  • Gericht usw.
  • Deutsche Rentenversicherung

Aushändigungen/Belehrungen/Arbeitsmittel

  • Handy
  • Schlüssel
  • Bahncard
  • Miles & More
  • Firmenausweis
  • Parkplatz
  • Datenschutz
  • Betriebsordnung
  • Sicherheitsbelehrung
  • sonstige Belehrungen
  • Aushändigung Sonstiges
  • Nebentätigkeit

Firmen-Pkw

  • Pkw-Bestellung
  • Pkw-Nutzungsvertrag
  • Rechnung
  • Versteuerung
  • Pkw-Versicherung

Persönliche Ereignisse

  • Elternzeit/Mutterschutz,
  • Jubiläen
  • Kind
  • Hochzeit
  • Atteste
  • Schwerbehinderung
  • Wehrübung
  • Wehrdienst
  • Zivildienst
  • Gesundheitszeugnis
  • Umzug
  • Allgemeine Korrespondenz mit Mitarbeitern/Fehlzeiten
  • Arbeitserlaubnis
  • Führungszeugnis
  • Studienbescheinigung
  • Abmahnungen

Wie wird eine digitale Personalakte eingeführt?

Hierbei sollten einige, wichtige Aspekte berücksichtigt werden.

1. Zusammenstellung des Projektteams

  • Personalmitarbeiter
  • Mitarbeiter aus den technischen Bereichen
  • Betriebsrat
  • Datenschutz
  • Doppelspitze der Projektleitung (Personal & Technik)

2. Ist-Aufnahme Ihrer Prozesse / Soll-Konzept

  • Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre aktuelle Situation:
  • Wie funktioniert die Archivierung der Personalakte heute?
  • Welche Herausforderungen beschäftigen mich?
  • Welche Faktoren (Zeit, Kosten, Aufwand, Stress) möchte ich verändern?

3. Formulieren Sie danach in kurzer Form Ihren Wunschprozess

  • Wie soll mein Prozess mit einer digitalen Personalakte in Zukunft aussehen?
  • Welche Funktionen/Features sind mir und meinem Team wichtig?
  • Welche technischen Anforderungen gibt es an die digitale Personalakte?

4. Erstellung eines Feinkonzepts

  • Legen Sie grob den Projektablauf und den zeitlichen Rahmen fest.

Was bedeutet Revisionssicherheit? Und was hat das mit Personalakten zu tun?

Bei der Revisionssicherheit stehen folgende Fragen im Vordergrund:

  • Welche Mitarbeiter sollen welche Zugriffsrechte erhalten?
  • Wie wird die temporäre Akteneinsicht für Mitarbeiter und Führungskräfte gehandhabt?
  • Wie werden Daten zur zulässigen Aufbewahrungsdauer erfasst und automatisch vorgelegt?
  • Wie wird das Löschen von personenbezogenen Daten gewährleistet?
  • Wie wird mit Datenpannen umgegangen?
  • Wie werden betroffene Mitarbeiter zum Datenschutz geschult?

Auch bei der Archivierung spielt die Revisionssicherheit eine große Rolle. So muss die Archivierung mittels unveränderbaren Formats wie PDF/A und sicherem Speichermedium erfolgen, damit die Unveränderbarkeit der Dokumente garantiert ist.

Muss der Einführung einer digitalen Personlakte durch den Betriebsrat zugestimmt werden?

Die Umstellung auf elektronische Personalakten ist im Rahmen des § 26 BDSG zulässig und bedarf nicht der Zustimmung der Arbeitnehmer. Jedoch kann nach Maßgabe des § 34 BDSG i. V. m. Art. 15 DSGVO der Arbeitnehmer Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen.

Ob bei Einführung und Anwendung elektronischer Personalakten das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG beachtet werden muss, ist höchstrichterlich bisher nicht entschieden. Im Schrifttum ist die Frage umstritten. Vermutlich ist sie nicht generell zu bejahen oder zu verneinen. Vielmehr dürfte es entscheidend auf die Programmierung der elektronischen Personalakte im Einzelfall sowie möglichen Schnittstellen zu anderen EDV-Programmen oder Daten ankommen.

Bei der Archivierung der Unterlagen über seine Beschäftigten muss der Arbeitgeber bestimmte gesetzliche Aufbewahrungsfristen beachten, die sich aus §§ 257 HGB, 147 AO, 28f SGB IV und 39b EStG ergeben.

Werden Dokumente eingescannt und die Originale vernichtet, kann es im Prozess zu Beweisschwierigkeiten kommen, da mit eingescannten Dokumenten, egal ob mit oder ohne elektronische Signatur, kein Urkundenbeweis geführt werden kann. Also sollten Erklärungen und Verträge, die zu ihrer Rechtswirksamkeit gesetzlicher oder gewillkürter Schriftform bedürfen, auch bei der Umstellung auf eine elektronische Personalakte weiterhin im Original aufbewahrt werden.

Wie lange wird eine Personalakte aufbewahrt?

In Betrieben werden Akten ausgeschiedener Mitarbeiter häufig jahrzehntelang aufbewahrt. Die Auffassung, hierzu sei der Arbeitgeber verpflichtet, ist weit verbreitet. Hier ist zu differenzieren:

1. Abrechnungsunterlagen

Dieselben Vorschriften vorwiegend steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Natur, die den Arbeitgeber verpflichten, überhaupt (Abrechnungs-) Unterlagen über den Mitarbeiter zu führen, verpflichten ihn auch, diese Unterlagen noch gewisse Zeit aufzubewahren. Hinzu kommen die bilanzrechtlichen Vorschriften.

2. Arbeitsschutzrechtliche Unterlagen

Verschiedene arbeitsschutzrechtliche Vorschriften, so z. B. des ArbZG, des JArbSchG und des MuSchG, verpflichten den Arbeitgeber, Unterlagen zu führen und diese eine bestimmte Zeit lang aufzubewahren. Hier handelt es sich um Unterlagen, die in Listenform geführt werden, außerhalb der Personalakten der einzelnen Mitarbeiter.

3. Unterlagen im Zusammenhang mit ausgeschiedenen Mitarbeitern

Für die Praxis sind zwei wichtige Fragen zu unterscheiden:

  • Ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Akten ausgeschiedener Mitarbeiter weiter aufzubewahren?
  • Ist der Arbeitgeber, wenn die Akte noch vorhanden ist, verpflichtet, dem Mitarbeiter darin Einsicht zu gewähren, ggf. unter welchen Voraussetzungen?

Bezüglich der ersten Frage besteht Übereinstimmung in Rechtsprechung und Schrifttum: Eine Aufbewahrungspflicht des Arbeitgebers besteht nicht. Der Arbeitgeber ist also berechtigt, die Akte des Mitarbeiters alsbald nach dessen Ausscheiden zu vernichten. Dies betrifft alle Aufzeichnungen, die nicht unter die konkret geregelten Aufbewahrungspflichten fallen, also z. B. Angaben zur betrieblichen Weiterbildung, Adressänderungen und allgemeiner Schriftwechsel.

3. Aufbewahrung bis zum Verjährungseintritt

Trotz fehlender Aufbewahrungspflicht für den Arbeitgeber wird regelmäßig empfohlen, die Personalunterlagen so lange aufzubewahren, bis mögliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verjährt sind. Bei Ansprüchen wie beispielsweise dem Anspruch auf Zeugniserteilung greift die 3-jährige Regelverjährung, sodass die Personalakte erst nach Ablauf dieser Zeit vernichtet werden sollte.