Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

HeizKV: Auswirkungen der Wärmeplanung und des GEG 2024

Martina Westner
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Zusammenfassung

 
Überblick

Zum 1.1.2024 sind das Wärmeplanungsgesetz und die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – auch Heizungsgesetz genannt – in Kraft getreten. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Neuerungen und die ggf. damit verbundenen Auswirkungen auf die Heizkosten.

1 Wärmeplanungsgesetz (WPG)

Zeitgleich mit der GEG-Novelle wurde zum 1.1.2024 das Wärmeplanungsgesetz eingeführt. Ziel dieses Gesetzes ist der bundesweite Ausbau von Wärmenetzen. Der Anteil von Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder aus einer Kombination hieraus soll im Hinblick auf die jährliche Nettowärmeerzeugung in Wärmenetzen zum 1.1.2030 50 % betragen.

Zentral werden die Länder verpflichtet, eine Wärmeplanung auf ihrem Gebiet sicherzustellen (§ 4 Abs. 1 WPG). Die kommunale Wärmeplanung hat spätestens bis zum 30.6.2026 in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern und bis zum 30.6.2028 in Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern zu erfolgen (§ 4 Abs. 2 WPG). In kleineren Gemeinden (unter 10.000 Einwohnern) kann ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren durchgeführt werden, wenn dies durch die Länder bestimmt wurde (§ 4 Abs. 3 WPG). Weiterhin können mehrere Gemeinden ein gemeinsames Wärmeplanungsverfahren betreiben. An diesen Fristen richten sich auch die Pflichten für die Anforderungen an Heizungsanlagen aus (vgl. Kap 2.2).

Die kommunale Wärmeplanung stellt für das beplante Gebiet dar, ob voraussichtlich

  • der Anschluss an ein Wärmenetz möglich sein wird,
  • die Wärmeversorgung dezentral erfolgt oder erfolgen wird oder
  • in dem Gebiet das gegebenenfalls vorhandene Gasnetz auf Wasserstoff umgerüstet wird.

Mit diesen Informationen soll dem Gebäudeeigentümer die Entscheidung ermöglicht werden, ob er die 65%-EE-Vorgaben des GEG (siehe Kap. 2.2) mittels Anschlusses an ein Fernwärmenetz oder auf andere Weise erfüllen wird. Eine unmittelbare Rechtswirkung, wie einklagbare Rechte für Eigentümer, begründet der Wärmeplan nicht (§ 23 Abs. 4 WPG). Es handelt sich lediglich um eine Informationsgrundlage für weitere Entscheidungen der Eigentümer.

Auch sieht das WPG vor, dass die kommunalen Fernwärmenetze bis 2045 klimaneutral betrieben werden müssen (§ 31 WPG). Bis 2030 hat ein Anteil von 30 % der eingespeisten Wärme klimaneutral oder aus unvermeidbarer Abwärme erzeugt zu werden, bis 2040 von 80 %. Für neue Wärmenetze gilt bereits jetzt ein Anteil von 65 % (§ 29, 30 WPG).

2 Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das GEG macht Vorgaben zur energetischen Sanierung sowie zu energetischen Anforderungen an Bestandsgebäude und Neubauten. Es hat das Ziel, den Energieverbrauch in Gebäuden zu reduzieren. Gleichzeitig soll durch das Gesetz die Nutzung erneuerbarer Energien zur Produktion von Wärme, Kälte und Strom unterstützt werden.

GEG 2020

Mit dem am 1.11.2020 in Kraft getretenen "Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden" (Gebäudeenergiegesetz – kurz: GEG) wurden die nur unzureichend aufeinander abgestimmten Vorschriften von EnEG, EnEV und EEWärmeG harmonisiert – diese sind mit Inkrafttreten des GEG außer Kraft getreten.

GEG 2024 ("Heizungsgesetz")

Erhebliche Änderungen hat das GEG mit seiner zum 1.1.2024 in Kraft getretenen Novelle (auch "Heizungsgesetz" genannt) gebracht. Wesentlich ist, dass ab 1.1.2024 beim Einbau neuer Heizungen 65 % des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

2.1 Allgemeines

2.1.1 Anforderungsniveau

Der von der EU geforderte Niedrigstenergiegebäude-Standard (= Fast-Nullenergiehaus) wurde für Neubauten ab 2021 eingeführt. Seit 1.1.2024 darf der Jahresprimärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung das 0,55fache des auf die Gebäudenutzfläche bezogenen Wertes des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes, das die gleiche Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung wie das zu errichtende Gebäude aufweist und der technischen Referenzausführung der Anlage 1 entspricht, nicht überschreiten (§ 15 GEG).

2.1.2 Synthetisch erzeugte Energieträger für Gebäude

Die Bundesregierung will außerdem prüfen, ob zukünftig auch synthetisch erzeugte Energieträger (z.B. Wasserstoff, E-Fuels) als erneuerbare Energien zur Erfüllung der Anforderungen in Gebäuden genutzt werden können (§ 9 Abs. 2 GEG). Als E-Fuels werden synthetische Kraftstoffe bezeichnet, die mittels Stroms aus Wasser und Kohlenstoffdioxid (CO2) hergestellt werden. Es sind noch keine derartigen Gesetzesänderungen zu verzeichnen.

2.1.3 Primärenergiefaktoren

Die Primärenergiefaktoren von Energieträgern werden im Gesetz geregelt und zum Teil neu justiert. Erdgasbetriebene KWK-Anlagen werden gegenüber dem bisherigen Stand bessergestellt. Biomethan, das andernorts ins Netz eingespeist und vor Ort in einem Brennwertkessel oder in einer KWK-Anlage zur Wärmeversorgung genutzt wird, kann ebenfalls zur Erfüllung der Anforderungen beitragen (§§ 22 und 71f ff. GEG).

2.1.4 Solarstrom

Bei der Erfüllung der energetischen Standards für Neubauten wird die Anrechnung von gebäudenah erzeugtem Solarstrom erleichtert. Der maximal anrechenbare Anteil bestimmt sich nun aus der Gegenüberstellung des monatlichen Ertrags der Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien mit dem Stromb...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4 Wie groß sind die Grenzabstände?
    1.879
  • Abfall, Müll und Verwahrlosung im Nachbarrecht
    221
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 8 Die Ausschlussfrist für den Beseitigungs- und Rückschnittsanspruch
    204
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.6 Niedersachsen
    134
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.1 Baden-Württemberg
    113
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.12 Schleswig-Holstein
    104
  • Geh- und Fahrrecht
    90
  • Abfall, Müll und Verwahrlosung im Nachbarrecht / 1 Lagerung von Müll/Abfall auf dem Nachbargrundstück
    73
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.8 Rheinland-Pfalz
    66
  • Wärmepumpen / 6.2 Absetzbare Kosten bei der Einkommenssteuer für Gebäudesanierung
    63
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken
    53
  • Gerüche aus der Nachbarschaft / 2.7 Rauchen auf dem Balkon
    49
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.5 Hessen
    44
  • Gebäudeeinsturz und herabfallende Gebäudeteile (Verkehrssicherung)
    42
  • Mietrecht (ZertVerwV) / 3.2 Kündigung aus wichtigem Grund
    38
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.13 Thüringen
    36
  • Schlichtungsverfahren bei Nachbarstreitigkeiten
    36
  • Betretungsrechte im Nachbarrecht
    35
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 5 Messen der Grenzabstände
    31
  • Verkehrssicherungspflichten des Grundstückseigentümers / 1.5 Geschützter Personenkreis
    29
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Weg frei für Heizungstausch & Co.: Wärmeplanungsgesetz: Das betrifft Hauseigentümer ab 2024
Heizkörper Video Kamera
Bild: Pexels/Hasan Gulec

Das Wärmeplanungsgesetz ist die Grundlage für klimafreundliches Heizen. Am 1.1.2024 ist es zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten. Was auf Hauseigentümer zukommt.


GEG-Novelle: Das Gebäudeenergiegesetz 2024 ist in Kraft getreten
GEG Gebäudeenergiegesetz 2024
Bild: AdobeStock

Seit dem 1.1.2024 greifen die ersten Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Generell muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für wen gilt die Ökostrom-Pflicht? Die Fristen. Auch im Mietrecht ändert sich etwas.


Zwischen Wirtschaftlichkeit und Regulatorik: "Kosten eines Fernwärmeanschlusses sind konkurrenzfähig"
Wärmeleitung Enercity
Bild: Enercity

Fernwärme gilt als vielversprechende Option zur Reduktion von Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor. Doch wie zukunftsfähig ist ihr Einsatz? Corinna Schmid und Benjamin Richter von Rödl & Partner zu den wirtschaftlichen, technischen und regulatorischen Aspekten.


Rechtssicher und effizient: Praxisfälle für den WEG-Verwalter
Praxisfälle für WEG-Verwalter
Bild: Haufe Shop

Vom Eigentümerwechsel über die Beschlusssammlung bis hin zu baulichen Veränderungen: Dieses praktische Werk zeigt, wie Immobilienverwalter:innen den Spagat zwischen Theorie und Praxis bewältigen können. Es stellt Fallbeispiele sowie typische Probleme vor und zeigt Lösungswege auf.


HeizKV: Auswirkungen der Wä... / 2.2.2 Bestandsbauten und Neubauten in Baulücken
HeizKV: Auswirkungen der Wä... / 2.2.2 Bestandsbauten und Neubauten in Baulücken

Für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken gelten längere Fristen. Die Pflichten nach § 71 Abs. 1 GEG gelten erst einen Monat nach Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung (§ 71 Abs. 8 GEG). Sind die durch das neue WPG vorgesehenen Fristen für die ...

4 Wochen testen


Newsletter Immobilien
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Immobilien Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Akademie
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen
Immobilien-Verwaltung Produkte
Wohnungswirtschaft Lösungen
Private Vermietung Produkte
Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren