Mitteilung des Finanzamts nach einer Außenprüfung

BFH: Außenprüfungsbericht ist kein Verwaltungsakt
Nach der Rechtsprechung des BFH ist der Außenprüfungsbericht selbst kein Verwaltungsakt, der mit dem Einspruch anfechtbar ist (BFH, Urteil v. 29.4.1987, I R 118/83, BStBl 1988 II S. 168). Er dient vielmehr der Gewährung rechtlichen Gehörs und ist im Übrigen nur vorbereitende Grundlage für möglicherweise zu erlassende Änderungsbescheide.
BFH: Auch die Mitteilung nach § 202 Abs. 1 Satz 3 AO ist kein Verwaltungsakt
Auch die Mitteilung nach § 202 Abs. 1 Satz 3 AO, dass die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt hat, ist nach Auffassung des BFH kein Verwaltungsakt, weil sie keine Regelung enthält, sondern nur - wie ein Prüfungsbericht - Auskunft über das tatsächliche Ergebnis der durchgeführten Außenprüfung gibt (BFH, Urteil v. 29.4.1987, I R 118/83, BStBl 1988 II S. 168, Rz. 19).
Abweichende Literaturauffassung
In der Literatur wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass es sich bei der Mitteilung nach § 202 Abs. 1 Satz 3 AO um einen Verwaltungsakt i.S.d. § 118 Satz 1 AO handelt, der mit dem Einspruch angefochten werden kann. Zur Begründung wird dabei u.a. ausgeführt, dass die Mitteilung die verbindliche Feststellung enthalte, dass eine Änderung der Besteuerungsgrundlagen nicht eingetreten sei.
Urteil des Niedersächsischen FG
Das Niedersächsische FG hat sich der Auffassung des BFH angeschlossen. Die Mitteilung nach § 202 Abs. 1 Satz 3 AO stellt keinen mit dem Einspruch anfechtbaren Verwaltungsakt dar (Urteil v. 17.5.2022, 13 K 254/29).
Revision eingelegt
Die zugelassene Revision wurde eingelegt (Az beim BFH IV R 17/22). Wer im Einzelfall mit der Mitteilung nicht einverstanden ist, weil er sich im Rahmen der Betriebsprüfung Feststellungen zu seinen Gunsten erhofft hat, sollte Einspruch gegen die Mitteilung einlegen. Der Einspruch ruht bis der BFH entschieden hat.
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
562
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
541
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
499
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
388
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
381
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
363
-
Teil 1 - Grundsätze
291
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
274
-
Korrektur des IAB-Abzugs nach § 7g Abs. 3 EStG
269
-
Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung
267
-
Vergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer zählen zur Lohnsumme nach § 13a ErbStG
18.06.2025
-
Bewertung von Forderungen
17.06.2025
-
Statthafte Klageart und Klagefrist für Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO
16.06.2025
-
Verstoß gegen die Behaltensfrist nach § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG
16.06.2025
-
Alle am 12.6.2025 veröffentlichten Entscheidungen
12.06.2025
-
Mietwert der Altenteilerwohnung als Sonderausgabe
11.06.2025
-
Umsatzsteuerpflicht der Schutzmaskenpauschale
10.06.2025
-
Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts in der Systemgastronomie
10.06.2025
-
Alle am 5.6.2025 veröffentlichten Entscheidungen
05.06.2025
-
Wegzüge in die Schweiz
03.06.2025