Hauptzollämter sind für Kraftfahrzeugsteuer zuständig

Anfragen sind nicht mehr an die Finanzämter, sondern an den Zoll zu richten
Wie bereits im Frühjahr des Jahres berichtet, bearbeiten diese nun sämtliche Anliegen im Bereich der Kraftfahrzeugsteuer und sind damit der Ansprechpartner für die Kraftfahrzeughalterinnen und -halter in Brandenburg. Das Finanzministerium warb heute um Verständnis dafür, dass Bürgerinnen und Bürgern – die sich fälschlicherweise dennoch an das früher zuständige Finanzamt wenden – hier nicht mehr geholfen werden kann, da mit dem Wechsel der Zuständigkeit auch alle Unterlagen an den Zoll abgegeben wurden.
Das Finanzministerium bestätigte weiter, dass es richtig ist, dass die Zahlungen der Kraftfahrzeugsteuer seit dem 14.3.2014 an den Zoll zu erfolgen haben. Dies sei die häufigste Frage von Anruferinnen und Anrufern zur Kraftfahrzeugsteuer in den Finanzämtern. Steuerbescheide, Steuernummern, gewährte Steuervergünstigungen und erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen beziehungsweise SEPA Lastschriftmandate haben mit dem Wechsel der Zuständigkeit zum Zoll ihre Gültigkeit behalten. Wer keine Einzugsermächtigung erteilt hat, dem wurde bereits vom Hauptzollamt die neue Kontoverbindung bei der Bundeskasse mitgeteilt. Die örtlichen Zulassungsstellen bleiben auch weiterhin unter anderem für Anmeldungen, Ummeldungen, Halterwechsel und Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen zuständig.
Warum sind Finanzämter nicht mehr für die Kraftfahrzeugsteuer zuständig?
Seit dem 1.7.2009 stehen die Erträge der Kraftfahrzeugsteuer nicht mehr den Ländern, sondern dem Bund zu. Übergangsweise hatten die Finanzämter der Länder weiter die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer übernommen. Das änderte sich in Brandenburg zum 14.3.2014. Bis zum Juli 2014 übernahm die Zollverwaltung die Aufgabe schrittweise in allen Bundesländern.
Ist es richtig, dass ich die Kraftfahrzeugsteuer an den Zoll zu bezahlen habe?
Ja, das ist richtig. Zahlungen der Kraftfahrzeugsteuer sind in Brandenburg seit dem 14.3.2014 an den Zoll zu richten. Erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen beziehungsweise SEPA Lastschriftmandate haben mit dem Wechsel der Zuständigkeit zum Zoll ihre Gültigkeit behalten. Wer keine Einzugsermächtigung erteilt hat, dem wurde in der Regel bereits vom Hauptzollamt die neue Kontoverbindung bei der Bundeskasse mitgeteilt.
Für Kraftfahrzeughalterinnen und -halter in Brandenburg gilt folgende Bankverbindung: Bundesbank–Filiale Hamburg, IBAN: DE14 2000 0000 0020 0010 41, BIC: MARKDEF1200.
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer habe?
Haben Sie allgemeine Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer, steht Ihnen die zentrale Auskunft der Zollverwaltung per Telefon: (0351) 44834-550 oder per E-Mail unter info.kraftst@zoll.de zur Verfügung.
FinMin Brandenburg, Pressemitteilung v. 24.7.2014
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