Öffentliches Zeigen des Hakenkreuzes rechtfertigt Kündigung

Ein Mitarbeiter des Berliner Bezirksamts Reinickendorf hat im Pausenraum die Originalausgabe von Adolf Hitlers „Mein Kampf“ gelesen. Auf dem Buchdeckel war ein Hakenkreuz eingeprägt. Das Land kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis, ohne den Mitarbeiter vorher abzumahnen. Hiergegen erhob der Mitarbeiter Klage.
Schwerwiegende Verfehlung rechtfertigt Kündigung ohne Abmahnung
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg urteilte, dass die ordentliche Kündigung rechtswirksam ist. Aufgrund einer derart schwerwiegenden Verfehlung muss das Land nicht erst abmahnen, sondern konnte gleich eine ordentliche Kündigung aussprechen. Schließlich tritt der Mitarbeiter in Uniform als Repräsentant des Landes Berlin auf. Hierdurch ist er besonders verpflichtet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Durch das öffentliche Zeigen des Hakenkreuzes als verfassungswidriges Symbol hat der Mitarbeiter in besonderer Weise gegen diese Verpflichtung verstoßen (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 25.9.2017, 10 Sa 899/17).
-
Einigung in der TVöD-Tarifrunde für Kommunen und den Bund bestätigt
7.912
-
Entgelttabelle TV-L
5.952
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
4.769
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
3.367
-
Keine Entgeltfortzahlung bei zweifelhafter AUB
2.630
-
Entgelttabelle TV-V
1.809
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
1.5041
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
1.4152
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
1.073
-
Entgelttabelle TV-L Sozial- und Erziehungsdienst
926
-
Haben Beschäftigte ein Recht auf einen freien Brückentag?
13.06.2025
-
Widersprüchliches Verhalten: Probezeitkündigung treuwidrig
12.06.2025
-
Übertragung des tariflichen Mehrurlaubs in Anwendung beamtenrechtlicher Regelungen?
11.06.2025
-
Disziplinarkammer entfernt Bundespolizisten aus dem Beamtenverhältnis
10.06.2025
-
Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub ist unwirksam
05.06.2025
-
Lehrkräfte sehen Potenzial für Inklusion – doch praktische Hürden bleiben groß
04.06.2025
-
Abmahnung eines ver.di-Betriebsgruppenmitglieds der FU Berlin
28.05.2025
-
Keine Entgeltfortzahlung bei zweifelhafter AUB
28.05.2025
-
Polizeibeamter durfte wegen Posts in WhatsApp-Gruppen entlassen werden
26.05.2025
-
Amtshaftung bei Fehlern von Rettungsleitstellen in der Notfallrettung
16.05.2025