Bauträger schuldet bei längerem Verzug Nutzungsausfallentschädigung

Hintergrund
Die Erwerber einer Wohnung verlangen vom Bauträger Schadensersatz wegen Nutzungsaufalls. Sie hatten vom Bauträger eine noch herzustellende Altbauwohnung mit einer Wohnfläche von 136 Quadratmetern erworben. Dem Vertrag zufolge war der Bauträger verpflichtet, die Wohnung spätestens bis zum 31.8.2009 fertigzustellen und zu übergeben. Die bisherige Wohnung der Erwerber hatte eine Wohnfläche von 72 Quadratmetern.
Im Herbst 2011 war die Wohnung immer noch nicht bezugsfertig. Die Erwerber verlangen daher vom Bauträger eine Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit von Oktober 2009 bis September 2011. Sie veranschlagen diese mit einer Vergleichsmiete für die vorenthaltene Wohnung; die vom Bauträger ohnehin zu erstattende Miete für die bisherige, weiter von ihnen bewohnte Wohnung, lassen sich die Erwerber anrechnen.
Das OLG hat einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bejaht – unter Abzug eines Abschlags von 30 Prozent für Vermietergewinn und bei privater Nutzung sonst nicht anfallender Kosten.
Entscheidung
Der BGH bestätigt das Urteil des OLG.
Der Erwerber kann für die Dauer eines längeren Verzugs des Bauträgers mit der Übergabe einer von diesem noch herzustellenden Wohnung eine Entschädigung für die entgangene Nutzung verlangen, wenn ihm in dieser Zeit anderweitiger, in etwa gleichwertiger Wohnraum nicht zur Verfügung steht. Vorliegend stand den Erwerbern kein gleichwertiger Wohnraum zur Verfügung, denn die bisherige Wohnung war mit 72 Quadratmetern nur etwa halb so groß wie die erworbene und vorenthaltene Wohnung.
(BGH, Urteil v. 20.2.2014, VII ZR 172/13)
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
1.7631
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
1.6541
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
1.001
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
914
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
835
-
Verwaltungskostenpauschale 2023: Kostenmiete steigt mit Tabelle
669
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
640
-
Umsatzsteuer in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerbemiete
632
-
Garage richtig nutzen, sonst drohen Bußgelder
609
-
Stromvertrag bei Mieterwechsel: Neue Regeln ab 6. Juni
606
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
16.06.2025
-
Eigenbedarf: Wie Vermieter richtig kündigen
13.06.2025
-
Keine fristlose Kündigung, weil Kautionsbürgschaft fehlt
11.06.2025
-
Immobilienbewirtschaftung: So wird sie effizient
11.06.2025
-
Hausverwalter: Heizkosten selbst abrechnen – lohnt sich das?
10.06.2025
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
06.06.2025
-
Stromvertrag bei Mieterwechsel: Neue Regeln ab 6. Juni
05.06.2025
-
Vorkaufsrecht entsteht auch bei Umwandlung in Teileigentum
04.06.2025
-
Weniger Gas und Öl: Strompreis begünstigt Wärmepumpe
02.06.2025
-
Umsatzsteuer auf Betriebskosten für vermietetes Sondereigentum
28.05.2025