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Kompaktübersicht: Steuergesetzgebung 2017-2025 / Steueränderungen 2025 ff.

Jürgen K. Wittlinger
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Norm Erläuterung Inkrafttreten Änderungsgesetz Verfahrensstand
AO, EStG, GewStG, KStG, UStG u.a.

Die Koalitionsparteien haben sich auf folgende steuerliche Maßnahmen geeinigt, welche sofort bzw. in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen.

Einkommensteuer:

  • degressive Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen (sog. Investitions-Booster) i.H.v. 30 % der Investition für die Jahre 2025, 2026 und 2027;
  • geplant ist zudem eine Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge;
  • die Thesaurierungsbegünstigung in § 34a EStG soll verbessert werden, damit mehr Personengesellschaften davon profitieren;
  • zudem soll für Personengesellschaften sukzessive auf die Selbstveranlagung umgestellt werden;
  • die Einkommensteuerbelastung für kleine und mittlere Einkommen soll 2028 gesenkt werden;
  • dazu soll auch eine gleichmäßigere Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge bzw. des Kindergelds beitragen;
  • ferner ist eine künftig bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags auch eine adäquate Anhebung des Kindergelds geplant;
  • Alleinerziehende sollen von einem erhöhten und angepassten Entlastungsbetrag profitieren;
  • um einen Anreiz für Mehrarbeit zu schaffen, sollen Überstundenzuschläge umgehend, die über die tarifliche Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerbefreit werden;
  • dazu soll auch vom Arbeitgeber gezahlte Prämien zur Aufstockung der Arbeitszeit von Teilzeit auf Vollzeit steuerlich begünstigt werden;
  • für ein freiwilliges längeres Arbeiten über die Altersgrenze hinaus soll es finanzielle Anreize geben; gedacht ist z.B. an eine Steuerbefreiung für ein Monatsgehalt bis zu 2.000 EUR;
  • die erhöhte Entfernungspauschale mit 38 Cent soll ab 2026 bereits ab dem 1. Kilometer (statt wie bisher erst ab dem 20. Kilometer) Wegstrecke gelten;
  • die Bruttopreisgrenze für steuerlich geförderte E-Fahrzeuge als Dienstwagen soll auf 100.000 EUR erhöht werden;
  • völlig neu wird eine Arbeitstagepauschale sein mit einem noch nicht festgelegten Pauschalbetrag für Werbungskosten je Arbeitstag;
  • auch eine Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 EUR bzw. der Ehrenamtspauschale auf 960 EUR ist geplant;
  • die Altersvorsorge soll ab 2026 durch eine sog. Frühstart-Rente gefördert werden, wonach für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat 10 EUR in ein Altersvorsorgedepot eingezahlt werden. Ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt kann das Depot durch private Einzahlungen weiter bespart werden. Die Erträge sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein und das Sparkapital vor staatlichem Zugriff geschützt sein;
  • auch für ererbte Immobilien sollen energetische Sanierungen steuerlich gefördert werden;
  • die Mitgliedschaft in Gewerkschaften soll steuerlich noch weitergehend berücksichtigungsfähig werden.

Körperschaftsteuer:

  • das Optionsmodell in § 1a KStG soll verbessert werden, damit die Option zur Besteuerung nach dem KStG für mehr Personengesellschaft interessant wird;
  • erweiternd soll geprüft werden, ob ab dem Jahr 2027 die gewerblichen Einkünfte ab 2027 neu gegründeter Unternehmen unabhängig von der Rechtsform nach dem KStG besteuert werden;
  • ab 2028 soll die Körperschaftsteuer von aktuell 15 % in 5 jährlichen Schritten um jeweils 1 Prozentpunkt auf dann 10 % gesenkt werden;
  • zudem soll auch für Körperschaften eine sog. Selbstveranlagung eingeführt werden;
  • die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Vereine soll auf 50.000 EUR ansteigen;
  • eine Reform des Katalogs der gemeinnützigen Zwecke ist mit einer Vereinfachung des Gemeinnützigkeitsrechts vorgesehen;
  • dazu soll für die Gemeinnützigkeitsprüfung für kleine Vereine (Einnahmen bis zu 100.000 EUR) die zeitnahe Mittelverwendung entfallen,
  • für wirtschaftliche Tätigkeiten kleiner gemeinnütziger Körperschaften (bis zu 50.000 EUR Einnahmen) soll die Sphärenaufteilung entfallen;
  • und der sog. steuerliche Querverbund soll angepasst werden.

Gewerbesteuer:

  • eine Sitzverlegungen nur zum Schein in Gewerbesteuer-Oasen soll verhindert werden;
  • zudem ist vorgesehen, den Mindesthebesatz der Gewerbesteuer von 200 auf 280 % zu erhöhen.

Umsatzsteuer:

  • für Speisen in der Gastronomie soll der Umsatzsteuersatz ab 2026 dauerhaft auf 7 % reduziert werden;
  • Sachspenden an gemeinnützige Organisationen sollen weitgehend von der Umsatzsteuer befreit sein;
  • mit Bereichsausnahmen soll die Forschung von der Umsatzsteuer befreit werden;
  • bei der Einfuhrumsatzsteuer ist ein neues Verrechnungsmodell geplant.

Sonstiges:

  • Elektroautos sollen bis 2035 von der Kfz-Steuer befreit sein;
  • Die Agrardiesel-Rückvergütung soll wieder in alter Höhe gewährt werden;
  • die sog. Bonpflicht soll entfallen;
  • ab 2027 ist eine allgemeine Registrierkassenpflicht geplant; ausgenommen bleiben kleine Geschäfte (bis 100.000 EUR Jahresumsatz);
  • die globale Mindeststeuer bleibt, sie soll jedoch vereinfacht werden;
  • eine europaweite Finanztransaktionsteuer wird befürwortet;
  • die Stromsteuer soll zeitnah um mindestens 5 Cent/kWh gesenkt werden und auch eine Reduzierung der Übertragungsnetzentgelte ist vorgesehen;
  • die Forschungszulage soll v...

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